Neuseeland Besuchervisum
Visitor Visa
Bleibt man länger als 3 Monate, kann man ein sogenanntes Besuchervisum beantragen, dass einen Aufenthalt von bis zu 9 Monaten in Neuseeland ermöglicht, welchen man innerhalb von 18 Monaten antreten muss. Eine Verlängerung um 3 Monate auf 12 Monate Aufenthalt ist möglich und sollte rechtzeitig vor Ablauf des Visitor Visums beantragt werden.
Im Unterschied zum Working Holiday Visum, kann das Touristenvisum nicht nur einmalig im Leben beantragt werden. Hat man das Visum bereits auf 12 Monate verlängert, muss man bis zum Antrag der nächsten Einreisegenehmigung mindestens 12 Monate warten.
Das Besuchervisum kann man auf der Seite der Neuseeländischen Botschaft (deutsche Staatsbürger) und über die jeweiligen Generalkonsulate beantragen. Letzteres gilt für Österreicher und Staatsbürger der Schweiz. Für die Erstellung, die folgendermaßen abläuft, ist eine Gebühr von rund 75 Euro zu zahlen.
Zuerst benötigt man ein Formular für das sogenannte Visitor Visum, welches man sich auf der Seite der neuseeländischen Botschaft beziehungsweise der Immigrationsbehörde herunterladen kann.
Falls man sich bei einigen Dingen unsicher ist, kann man ebenso auf diesen Seiten weiteres Informationsmaterial dazu einsehen.
Zusammen mit dem ausgedruckten und ausgefüllten Formular muss man
- seinen Reisepass (keine Kopien!),
- einen Scheck mit der Antragsgebühr,
- den Nachweis über die vorhanden Geldmittel (z.B. Kontoauszug)
- sowie den Beleg über das Rückreisedatum in das eigene Heimatland in Form des Rückflugtickets beziehungsweise Weiterreisetickets einreichen.
Dies alles schickt man an die neuseeländische Botschaft mit einem frankierten Rückumschlag (bitte als Einschreiben!) und Passbild. Zur eigenen Sicherheit sollte man alle Unterlagen als Einschreiben verschicken.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 Wochen. Der Hauptunterschied zum Working Holiday Visa besteht darin, dass man mit dem Visitor Visa nicht erlaubt ist, ein Arbeitsverhältnis in Neuseeland aufzunehmen. Dies schließt die Tätigkeit als Au-pair und Arbeit ohne Bezahlung mit ein!
Erlaubt ist jedoch das sogenannte Wwoofing (Willing workers on organic farms), dass das Arbeiten für Unterkunft und Verpflegung umfasst. Für diese Form muss man jedoch auf der Wwoof-Website einen Mitgliedsantrag stellen. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf rund 40$, inkludiert eine Basis-Unfallversicherung und man erhält mit der Mitgliedschaft eine Mitgliedsnummer und ein Verzeichnis über alle Gastgeber, die Wwoofing anbieten (Wwoof-Book).
Neuseeland Working Holiday Visum
Working Holiday Visa (WHV)
Dies sind wohl die am meisten begehrten Visa für einen Auslandsaufenthalt in Neuseeland. Wenn man zwischen 18 und 30 Jahren alt ist, kann man dieses Visum bei der Neuseeländischen Botschaft beantragen. Die oberen und unteren Altersgrenzen gelten jeweils für den Zeitpunkt der Beantragung des Visums. Mit diesem Dokument hat man die Erlaubnis bis zu einem Jahr in Neuseeland zu bleiben, dort zu arbeiten sowie an einem Hochschul- oder Bildungskurs teilzunehmen, wenn er nicht länger als drei Monate dauert. Das Zustandekommen dieser Aufenthaltsgenehmigung wird über ein Abkommen zwischen Neuseeland und einzelnen Ländern ermöglicht.
Folgende Länder haben ein solches Abkommen abgeschlossen:
Argentinien, Belgien, Brasilien, Chile, China (nur Hongkong!), Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Japan, Kanada, Lettland, Malaysia, Malta, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Peru, Schweden, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, UK, Uruguay und die USA.
Ist man Staatsbürger einer dieser Länder, kann man sich für ein WHV bewerben, jedoch stehen häufig begrenzte Visa zu Verfügung, die pro Jahr verteilt werden können. Dies hängt von dem jeweiligen Entsendeland ab. So gilt beispielsweise für Deutschland seit dem Juli 2005 keine Begrenzung mehr für die Anzahl der vergebenen WHV. Stetig laufen die Verhandlungen mit weiteren Ländern fort, sodass im Laufe der Zeit weitere hinzukommen werden. Für Schweizer und Österreicher ist das Working Holiday Visum vorerst jedoch nicht erhältlich. Den Status, welche Länder aktuell an diesem Programm teilnehmen, kann man auf der Webseite der Immigrationsbehörde einsehen (www.immigration.govt.nz).
Neben der Alterbeschränkung sind noch weitere Bedingungen an die Genehmigung des WHV geknüpft.
- Der Antragsteller muss die deutsche Staatsbürgerschaft vorweisen können.
- Der Reisepass des Antragsstellers muss über das Ausreisedatum aus Neuseelands hinaus noch mindestens 3 Monate gültig sein (Einreisedatum + 12 Monate in Neuseeland + 3 Monate nach Abreise)
- Man muss wie schon erwähnt 18 bis 30 Jahre alt sein. Eine Beantragung kann demnach auch noch einen Tag vor dem 31. Geburtstag erfolgen, da der Tag der Antragstellung zählt!
- Der Schwerpunkt des Auslandsaufenthaltes liegt auf dem Reisen, nicht dem Arbeiten in Neuseeland.
- Der Antragsteller muss ein Rückflugticket oder Weiterreiseticket vorweisen können beziehungsweise über genug finanzielle Mittel verfügen, um sich dieses zu kaufen. Dies muss beispielsweise mit einem Kontoauszug nachgewiesen werden.
- Darüber hinaus müssen mindestens rund 4200$ an finanziellen Mitteln für die Lebenserhaltung in Neuseeland vorhanden sein (rund 2300 Euro). Ein Nachweis muss ebenso erfolgen (z.B. Kontoauszug).
- Der Antragsteller darf keine Kinder mit nach Neuseeland bringen.
- Der Antrag kann bei einer kriminellen Vergangenheit abgelehnt werden. Ob diese vorhanden ist, muss bei der Antragstellung angegeben werden!
- Man muss gesund sein. Einzelheiten müssen in einem Fragebogen beantwortet werden (z.B. Tuberkulose).
- Darüber hinaus muss für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes eine Krankenversicherung vorgewiesen werden.
- Die Beantragung des WHV ist nur einmalig möglich. Der Antragsteller darf daher zuvor noch kein WHV beantragt haben.
Hat man alle diese Bedingungen erfüllt und sich entschieden, dass dies auch das Richtige für einen ist, kann man mit der Planung starten.
Die Beantragung läuft nur noch über die homepage der Neuseeländischen Botschaft oder über die Immigrationsbehörde (New Zealand Immigration Service) ab und ist unerheblich davon, wo man sich gerade befindet, kann sogar von Neuseeland aus durchgeführt werden.
Für die Bezahlung der rund 75 – 80 Euro sollte man eine gültige Kreditkarte vorweisen können. Nach der Beantragung folgt eine Bearbeitungszeit, sodass man nach rund einer Woche mit einer Bestätigung per Email rechnen kann. Mit dieser Bestätigung erhält man die Möglichkeit das Visum auszudrucken. Ab diesen Zeitpunkt der Bestätigung bleibt einem nun ein Jahr Zeit, um nach Neuseeland einzureisen! Die Gültigkeit des WHV von einem Jahr Aufenthalt beginnt mit dem Tag der Einreise in das Land. Unterbrechungen, beispielsweise durch Ausreise und Einreise in ein anderes Land, beeinträchtigen die Gültigkeit des Visums nicht, verlängern jedoch auch nicht die Frist.
Bei der Einreise in Neuseeland werden die angegeben Daten auf dem Ausdruck des Working Holiday Visa (Electronic Visa) mit den Daten der Immigrationsbehörde abgeglichen.
Während des Aufenthaltes in Neuseeland kann man ein Arbeitsverhältnis aufnehmen, das keiner zeitlichen Beschränkung unterliegt. Plant man die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, benötigt man dazu eine Steuernummer, die sogenannte IRD-Number, die man bei der Inland Revenue (Te Tari Taake) beantragt. Das entsprechend auszufüllende Formular nennt sich IR 595 und kann von der Website der Inland Revenue heruntergeladen werden. Den Antrag gibt man vor Ort an einer Stelle der New Zealand Post ab! Nach Antragstellung dauert die Bearbeitung rund 2 Wochen, die man einkalkulieren muss.
Bei Fragen zu dem Visum, der Beantragung oder bei Problemen kann man sich an die Neuseeländische Botschaft in Deutschland wenden:
10117 Berlin, Friedrichsstraße 60
nzembassy.berlin@t-online.de; www.nzembassy.com
Tel: 030/206210 oder 030/20621114 (Visa-Abteilung)
Geht man direkt zur Homepage der Botschaft, findet man dort viele Informationen rund um das Visum, Hinweise zur Beantragung, die entsprechenden Formulare und Informationsblätter sowie die FAQ, Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Sollte nun direkt in Neuseeland ein Problem auftreten, gibt es die Möglichkeit den New Zealand Immigration Service, die jeweilige Botschaft oder die Generalkonsulate zu kontaktieren, um dort eine Lösung für das aufgetretene Problem zu erhalten.
Die maximale Aufenthaltsdauer von 12 Monaten sollte auf keinen Fall überschritten werden! Eine Verlängerung ist möglich, sollte jedoch rechtzeitig vor Ablauf des ursprünglichen Visums beantragt werden. Diese Verlängerung umfasst dann einen Zeitrahmen von 3 Monaten. Tut man dies nicht, macht man sich strafbar und muss im Regelfall eine Geldbuße zahlen oder schlimmer noch, darf nie wieder nach Neuseeland einreisen!
Genauso verhält es sich, wenn man unerlaubt einreist und die maximale Aufenthaltsdauer von 3 Monaten für Touristen überschreitet.
Hier noch ein kleiner Tipp: Auch wenn es keine zahlenmäßige Beschränkung der Visa für deutsche Staatsbürger gibt, sollte man mit der Flugbuchung, Kündigung etc. warten, bis man die Bestätigung der Neuseelandischen Botschaft bekommen hat, denn diese haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen!!

Neuseeland
Visum für Neuseeland