Neuseeland Studentenvisum
Student Visa
Im Rahmen der Ausbildung ist es ebenso möglich ein Studium in Neuseeland aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen. Dank der internationalen Vereinheitlichung durch die Einführung des Bachelor- und Masterabschlusses in Deutschland sind Auslandsemester unkomplizierter anzurechnen und auch im Ausland erworbene Abschlüsse sind denen im eigenen Land angepasst.
Wann benötige ich überhaupt ein Student Visa für Neuseeland, wie lange darf ich mich dann in Land aufhalten, welche Formulare muss ich einreichen und kann ich während dieser Zeit ein Arbeitsverhältnis aufnehmen? Dies Fragen sollen nun im Folgenden beantwortet werden.
Wer sich entscheidet in Neuseeland zu studieren, muss in so gut wie allen Fällen ein Student Visa beantragen, welches dazu berechtigt, sich länger als 3 Monate im Land aufzuhalten und eine Hochschule (mit Kursen von mehr als 3 Monaten Dauer) zu besuchen. Nimmt man an einem Kurs von weniger als 3 Kalendermonaten Dauer teil und ist dieser von der New Zealand Qualifications Authority (www.nzqa.govt.nz) genehmigt oder freigestellt, benötigt man nur ein Visitor Visum. Nimmt man an 2 oder mehr Kursen teil, egal ob hintereinander oder gleichzeitig, benötigt man ein Student Visa, es sei denn man hat bereits ein Working Holiday Visa. Alle Kurse dürfen dabei zusammen nicht die Dauer von 3 Kalendermonaten überschreiten!
Wer ein neuseeländischer oder australischer Staatsbürger ist oder über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Neuseeland oder Australien verfügt (residence permit oder australien residence permit visa), benötigt gar kein Visum.
Dieses Studentenvisum muss über die Homepage der neuseeländischen Botschaft oder Immigrationsbehörde beantragt werden, indem man sich das entsprechende Formular INZ 1012 herunterlädt und ausfüllt. Allgemein kann man sagen, dass es je nach Herkunftsland unterschiedliche Verfahren für die Bewerbung gibt, jedoch gilt für deutsche Staatsbürger der Weg über die 2 bereits erwähnten Webseiten.
Bevor man jedoch überhaupt ein Student Visa beantragen kann, muss man noch folgende Bedingungen erfüllen
- Die Mindestvoraussetzung ist das deutsche Abitur
- Darüber hinaus muss man einen Sprachtest absolvieren, der die erforderlichen sprachlichen Voraussetzungen zur Bewältigung des Studiums bescheinigt. Dieser ist zum online oder schriftlich zu erledigen (entweder den Test of English as a Foreign Language kurz TOEFL – oder das International English Language Testing system – kurz IELTS).
Wenn man sich für eine Hochschule entschieden hat, empfiehlt es sich nachzufragen, ob diese noch weitere Unterlagen verlangt, wie beispielsweise ein Schreiben über die Beweggründe für das Studium im Ausland
Neben dem Formular INZ 1012 verlangt die neuseeländische Botschaft noch weitere Unterlagen, die essentiell für die Genehmigung des Student Visa sind.
Zum einen ist dies
- - die Bestätigung der ausgewählten Hochschule, dass man definitiv einen Platz an der
- Bildungseinrichtung bekommen hat. Dies wird ergänzt durch einen Beleg der New
- Zealand Qualifications Authority , die alle Kurse an neuseeländischen Hochschulen
- erfasst hat, die den Anforderungen an ausländische Studenten gerecht werden (www.nzqa.govt.nz). Der ausgewählte Kurs muss dort eingetragen sein.
- Hat man sein Studienfach gewählt, ist ebenso eine Übersicht über Dauer und Kosten für die entsprechenden Kurse anzufügen. Bei Studienfächern, deren Dauer ein Jahr überschreitet, sind die Kosten für ein volles Jahr anzugeben.
Weitere Nachweise umfassen
- die Bezahlung der Kursgebühr beziehungsweise die Befreiung von dieser (Nimmt man an einem von der neuseeländischen Regierung anerkannten Austauschprogramm teil, zahlt man in der Regel keine Kursgebühren. Für mehr Informationen über diese Programme, schaut man am besten unter www.minedu.govt.nz für Kontaktadressen nach),
- der Nachweis der Unterkunft von der Universität (bei einer Unterbringung direkt an der Hochschule) oder dem Mieter,
- der Nachweis über das Vorhandensein von ausreichend finanziellen Mitteln um den Auslandsaufenthalt zu ermöglichen ( mindestens rund 500 Euro pro Monat sind verlangt),
- die Bestätigung über ein bezahltes Hin- und Rückflugticket beziehungsweise Weiterreiseticket,
- den Reisepass (wieder keine Kopien!!)
- ein aktuelles Passbild.
Den Nachweis über die ausreichend vorhandenen Mittel erfordert das Ausfüllen des Formulares INZ 1014, das man sich auch auf der jeweiligen Hompage herunterladen kann. Dieses nennt sich „Financial Undertaking for a Student“. Als Alternative kann man als Nachweis ebenso einen Kontoauszug oder ein Bestätigungsschreiben der Eltern über die finanzielle Unterstützung einreichen. Hat man einen Studentenkredit aufgenommen, benötigt man ein Schreiben der Bank.
Je nach Studiendauer in Neuseeland unterscheiden sich auch die geforderten Formulare! Für eine Studiendauer von 6 Monaten bis zu einem Jahr muss man mit den oben aufgeführten Unterlagen noch das Formular NZIS 1096 (Temporary Entry X-ray Certificate ) über den persönlichen Gesundheitsstatus ausfüllen (z.B Ausschluss von Tuberkulose etc.).
Für die zukünftigen ausländischen Studenten, die länger als ein Jahr eine neuseeländische Hochschule besuchen, gilt die Durchführung einer medizinischen Untersuchung als obligatorisch! Diese erfolgt durch einen Amtsarzt der neuseeländischen Botschaft. Das Formular NZIS 1007 - Medical and X-ray Certificate Form – ist in diesem Zusammenhang auszufüllen. Hält man sich länger als 2 Jahre in Neuseeland zum Studieren auf, muss man ebenso ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Dieses darf nicht länger als 6 Monate alt sein und von dem Heimatland beziehungsweise von dem Staat ausgestellt sein, in dem man mindestens 5 oder mehr Jahre nach Vollendung seines 17. Lebensjahres gelebt hat.
Hat man Probleme beim Ausfüllen oder tauchen ungeklärte Fragen auf, kann man sich jederzeit mit dem Informationsblatt INZ 1013 (als pdf) behelfen, welches von der neuseeländischen Botschaft und der Immigrationsbehörde zur Verfügung gestellt wird.
Das Formular NZIS 1121 informiert noch einmal genau über die Gesundheitsanforderungen (Health Requirements) für die Erteilung des Student Visa.
Alle geforderten Unterlagen schickt man mit einem als Einschreiben frankierten Rückumschlag an Adresse der neuseeländischen Botschaft in Berlin oder an die Immigrationsbehörde. Wohnt man in der Nähe, kann man sich auch gerne persönlich bei der Botschaft für das Student Visa bewerben!
Ist man bereits in Neuseeland und bewirbt sich von hier aus für das Student Visa, schickt man die kompletten Unterlagen nicht nach Deutschland, sondern kann sie zum Immigration Office in Palmerston North senden! Die Adresse ist folgende:
Student Processing Unit
Immigration Office
PO Box 1049
Palmerston North 4440
Man sollte ganz genau auf die Vollständigkeit der Unterlagen achten, da sich sonst die Regelzeit von 4 bis 5 Wochen für die Ausstellung des Visums verlängern kann. Dies kann zu Problemen führen, wenn man es zu kurzfristig beantragt und der Kurs an der neuseeländischen Hochschule bereits begonnen hat.
Dafür gibt es jedoch auch eine Lösung. Erhält man bis zu seinem geplanten Abflugdatum kein Student Visa, kann man als deutscher Staatsbürger die ersten 3 Monate visafrei in Neuseeland verbringen, muss jedoch das Rückflugdatum innerhalb diese 3 Monate legen. Vor Ort in Neuseeland kann dann die Bewerbung beim New Zealand Immigration Office für ein Student Visa and Permit erfolgen. Ist der entsprechende Bildungsträger bei Student Online registriert, kann die Bewerbung direkt an der Hochschule erfolgen.
Erhält man dann das Visum und Permit, muss man zwangsläufig seinen Flug wieder umbuchen, daher erspart rechtzeitige Bewerbung unnötige Umstände und Geld!
Die Bezahlung der Gebühr von rund 95 Euro läuft über die Ausstellung eines Verrechnungsschecks auf die „Immigration New Zealand“ oder als zweite Möglichkeit auch über die Bezahlung in bar. Die Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich!
Die jeweilige Behörde stellt das Student Visa für die Dauer des Kurses an der Hochschule plus einen Monat aus. Bei der Einreise in Neuseeland bekommt man einen Stempel in sein Visum, das einen Student Permit bescheinigt.
Student Visa - Die Finanzierung des Auslandsstudiums
Ein ganz wichtiger Faktor bei einem Auslandsstudium ist die Finanzierung der anfallenden Kosten und die Sicherung des Lebensunterhaltes des Studenten. Der Hauptzweck des Student Visa liegt auf dem Durchführen eines Studiums und nicht auf dem Arbeiten. Für eine Sicherung des Lebensunterhaltes kann dies jedoch zur Notwendigkeit werden, um den monatlichen finanziellen Grundbedarf ein bisschen aufzustocken. Für eine Arbeitserlaubnis muss man seiner Bewerbung für ein Visa noch einen Antrag auf eine sogenannte „Variation of Conditions“ hinzufügen (Formular NZIS 1020). Mit dieser Arbeitserlaubnis kann man bis zu 20 Stunden pro Woche während des Semesters arbeiten. Das Arbeiten in Vollzeit ist nur während der Weihnachts- und der Neujahrsferien (meist von Weihnachteten bis Februar) erlaubt und umfasst die Studenten, die mindestens ein Jahr in Neuseeland studieren. Manchmal fügt die Botschaft dem Student Visa eine Arbeitserlaubnis automatisch hinzu, wenn ersichtlich wird, dass man länger als ein Jahr in Neuseeland studiert. Da das aber nicht in allen Fällen so ist, gilt genaues nachfragen!
Den Antrag auf die „Variation of Conditions“ kann man gleich bei der Beantragung des eigentlichen Student Visa erledigen, jedoch aber auch später, beispielsweise vor Ort in Neuseeland, durchführen. Das Student Visa darf zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht ausgelaufen sein!
Um überhaupt ein Arbeitsverhältnis aufnehmen zu dürfen, muss man jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein Jobangebot ist nicht notwendig, um sich für die „Variation of Conditions“ bewerben zu dürfen, jedoch muss mal in Vollzeit an der Uni studieren. Das Studienfach beziehungsweise die Kurse müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- - Der Kurs hat eine Mindestdauer von einem akademischen Jahr und die Teilnahme an einem anerkannten Austauschprogramm der Hochschule ist bestätigt.
- Der Kurs ist mindestens 2 Jahre lang und findet an einer Privatschule (private training establishment) oder Hochschule (tertiary institution) statt.
- Der Kurs, an welchem man teilnimmt, führt zu einem Abschluss, der zum Sammeln von Punkten nach der Skilled Migrant Category of Immigration New Zealand’s Residence Policy berechtigt. Dieses Punktesammelsystem kommt für das Erlangen des Residency Permit zum Einsatz.
- Befindet man sich im Jahr 12 oder 13 in einer Secondary School, benötigt man ein Schreiben der Eltern für die Arbeitserlaubnis. Ist man unter 18, ist ebenso ein Schreiben der Schule erforderlich.
Dann gibt es noch die Studenten, die von der New Zealand Agency of International Development (NZAID) Unterstützung erhalten. Sie können keine Arbeitserlaubnis erlangen, es sein denn:
- Es erfolgt die Zustimmung der NZAID und des entsprechenden Bildungsträgers oder
- die Arbeit dient dem Erlangen von praktischen Erfahrungen für das entsprechende Studienfach oder ist erforderlich für das Studium beziehungsweise vorbereitend für das Studium.
Wie bereits erwähnt kann man die Arbeitserlaubnis auch nach dem Erhalt des Student Visa beantragen. Mit der „Variation of Conditions“ hat man dann auch die Erlaubnis
- während oder zwischen des akademischen Jahres zu arbeiten und
- das Studienfach oder den Bildungsträger, also beispielsweise die Hochschule, zu wechseln. Das Wechseln der Hochschule ist aber erst nach dem Erhalt der „Variation of Conditions möglich“!
An dieser Stelle muss man jedoch noch eine zusätzliche Gebühr bezahlen, da man die Bewerbung für das Student Visa und Variation of Conditions getrennt vorgenommen hat! Es empfiehlt sich daher, alles gleich vollständig zu Beginn zu erledigen.
Bei der Art des Jobs gibt es ebenso Einschränkungen. Es ist nicht erlaubt als Selbständiger oder im Bereich der Prostitution tätig zu sein. Für Letzteres gilt weder die Investition in oder die Beteiligung an einem Unternehmen, welches in diesem Bereich arbeitet, noch das Anbieten des eigenen Körpers gegen Geld.
Arbeiten nach Studienende
Einige Studenten werden in Neuseeland eine bestimmte Anzahl von Semestern absolvieren und ihren eigentlichen Abschluss im Heimatland erlangen. Wer seinen Abschluss in Neuseeland erwirbt, kann im Anschluss für eine Dauer von 3 Jahren eine Arbeitserlaubnis erhalten. Wer nach dem Studium noch keine Stelle in Aussicht hat, kann zunächst eine 12-monatige Arbeitserlaubnis beantragen. Diese Bewerbung muss jedoch mindestens 3 Monate vor Studienende erfolgen! Erhält man innerhalb dieser 12 Monate einen Job, kann man die Arbeitserlaubnis auf bis zu 3 Jahre verlängern.
Über die Anerkennung seines Studiums in Neuseeland braucht man sich keine Sorgen zu machen, da neuseeländische Bildungssystem stark nach dem britischen Vorbild orientiert. Die in Neuseeland erlangten Abschlüsse sind weltweit anerkannt und die Qualität des Studiums steht dem anderer englischsprachigen Länder in nichts nach, sodass man diese Sorge nicht mit sich herumtragen muss.
Für weitere Information kann man sich das Informationsmaterial INZ 1013 von der Homeage der neuseeländischen Botschaft oder der Immigrationsbehörde herunterladen. Dies ist ein „guide for studying in New Zealand“.
Hier noch einmal eine kleine Übersicht, welche Formulare potenziell benötigt werden:
- INZ 1012 – Student Visa/Permit Application - die eigentliche Bewerbung für das Student Visa
- INZ 1014 - Financial Undertaking for a Student – die Bestätigung über die vorhandenen finanziellen Mittel
- NZIS 1096 - Temporary Entry X-ray Certificate – über den Gesundheitsstatus
- NZIS 1007 - Medical and X-ray Certificate Form – die medizinische Untersuchung
- NZIS 1020 – Variation of conditions – die Bewerbung für die Arbeitserlaubnis
Informationsmaterial zu den Formularen:
- INZ 1013 - Student Visa/Permit Guide – Informationsblatt für die Beantragung des Student Visa
- NZIS 1121 - Health Requirements - Gesundheitsanforderungen

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Visum für Neuseeland